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Angelschein

Angeln und Eisangeln gehören in Finnland zu den Jedermannsrechten. Angeln darf jeder. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Angeln mit einer Wurfangel, mit Netzen u.a. Fanggerätschaften. Dafür muss ein Angelschein erworben werden (€ 29 jährlich oder € 7 Euro pro Woche), außer man ist unter 18 oder über 65 Jahre alt. Der Angelschein ist ab Zahlungsdatum gültig und muss beim Angeln mitgeführt werden. Die Zahlung kann in bar an allen R-Kiosken erfolgen. Weitere Zahlstellen sind die Postagenturen, oder man entrichtet die Gebühr im Internet (www.kalakortti.com). Für Mökki-Urlauber, die ihr Mökki gemietet haben, ist es ratsam, sich vor Kauf des Angelscheins mit dem Mökki-Vermieter zu verständigen und zu klären, ob ein Angelschein schon vorhanden ist. Neu ist eine sog. Fischereigebühr, eine Art staatliche Steuer, die für den Erhalt der Fischgründe und für die Fischrei allgemein verwendet wird. Die Fischereigebühr muss jeder 18-64jährige zahlen, der einen Angelschein erwirbt.

von DFGNews , 22.06.2013 — 0 Kommentare

Angeln und Eisangeln gehören in Finnland zu den Jedermannsrechten. Angeln darf jeder. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Angeln mit einer Wurfangel, mit Netzen u.a. Fanggerätschaften. Dafür muss ein Angelschein erworben werden (€ 29 jährlich oder € 7 Euro pro Woche), außer man ist unter 18 oder über 65 Jahre alt. Der Angelschein ist ab Zahlungsdatum gültig und muss beim Angeln mitgeführt werden. Die Zahlung kann in bar an allen R-Kiosken erfolgen. Weitere Zahlstellen sind die Postagenturen, oder man entrichtet die Gebühr im Internet (www.kalakortti.com). Für Mökki-Urlauber, die ihr Mökki gemietet haben, ist es ratsam, sich vor Kauf des Angelscheins mit dem Mökki-Vermieter zu verständigen und zu klären, ob ein Angelschein schon vorhanden ist. Neu ist eine sog. Fischereigebühr, eine Art staatliche Steuer, die für den Erhalt der Fischgründe und für die Fischrei allgemein verwendet wird. Die Fischereigebühr muss jeder 18-64jährige zahlen, der einen Angelschein erwirbt.

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